Nutzungsbedingungen

1. Die von der YOGI TEA GmbH auf dieser Website zur Verfügung gestellten Marketingmaterialien dienen ausschließlich der Bewerbung der Produkte der Firma YOGI TEA GmbH.

2. Der/die Nutzer:in wird diese Materialien allein zu diesem Zweck in Kataloge, Broschüren, Preislisten, Webseiten und ähnliche Medien einarbeiten und veröffentlichen (lassen). Wird dieses Material an Dritte weitergegeben, stellt der/die Nutzer:in sicher, dass diese Nutzungsbedingungen bekannt und akzeptiert werden.

3. Die Materialien dürfen im Ganzen oder in Teilen verwendet werden, solange sichergestellt ist, dass der Sinnzusammenhang gewahrt bleibt.

4. Der/die Nutzer:in dieser Materialien hat sicherzustellen, dass keine nationale oder internationale Rechtsnorm – insbesondere lebensmittelrechtliche Vorschriften und Markenrecht – durch die Weise der Bewerbung verletzt wird. Im Zweifelsfall sollten diese Medien mit einer Bearbeitungsfrist von zwei Wochen vor deren Veröffentlichung der Geschäftsführung der YOGI TEA GmbH oder einem/r von ihr bestimmten Mitarbeiter:in zur Prüfung und Abzeichnung vorgelegt werden.

5. Der/die Nutzer:in übernimmt die rechtliche Verantwortung im Falle einer wie auch immer gearteten Beanstandung bezüglich des von ihm/ihr oder in seinem/ihrem Auftrag oder Mitwirken veröffentlichten oder in den Verkehr gebrachten Materials.

6. Im Zusammenhang mit der Verwendung und Veröffentlichung dieses Materials erhobene rechtliche Beanstandungen oder Anzeigen sind nach deren Erhalt schriftlich und ohne Verzögerung an die Rechtsabteilung der YOGI TEA GmbH weiterzuleiten, damit ggf. notwendige rechtliche, unterstützende Schritte erwogen und eingeleitet werden können.

7. Die YOGI TEA GmbH behält sich das Recht vor, die auf diesem Wege gewährte Erlaubnis zu jedem Zeitpunkt zurückzuziehen und den zukünftigen Gebrauch und/oder die zukünftige Veröffentlichung jedweden Marketingmaterials der YOGI TEA GmbH auch ohne weitere Erklärung, zu untersagen.

8. Diese Vereinbarung ist gegründet auf den Gesetzen Deutschlands.

9. Die Ungültigkeit oder Nichtwirksamkeit einer Regelung in dieser Vereinbarung berührt nicht die übrige Vereinbarung. Die unwirksame Regelung ist zu ersetzen durch die ihr wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommende.